Bei den Finanzbehörden gelten Gastronomie und Beherbergungsgewerbe als Risikobranchen. Wird eine Außenprüfung nach § 193 Abgabenordnung, sog. Betriebsprüfung, für ihren Betrieb angesetzt, sollten sie darauf vorbereitet sein, dass auf gastronomische Betriebe spezialisierte Prüfer, sämtliche Geschäftsunterlagen auf Unregelmäßigkeiten durchleuchten. Die Betriebsprüfer sind dabei mit verschiedenen Richt- und Kennzahlen sowie spezieller Prüfsoftware (IDEA) bewaffnet. Weist ihre Buchhaltung…