Rechtsberatung und Vertretung für Gastronomiebetriebe

Wir betreuen Gastronomen, Gastronomiebetriebe und Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Catering, Hotellerie und verwandten Branchen. Daneben stehen wir regelmäßig Existenzgründern vor und nach dem Start in die Selbstständigkeit in diesen Branchen zur Seite. Erfahrungen in den einschlägigen Rechtsgebieten sowie umfangreiche Branchenkenntnisse zeichnen uns aus. Neben unseren regionalen Schwerpunkten Berlin und Brandenburg, betreuen wir auch Mandanten aus Gastronomie und Hotellerie im gesamten Bundesgebiet.

Vertragsrecht

Prüfung und Gestaltung von Verträgen und anderen Vereinbarungen in den für die Gastronomie relevanten Bereichen; Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

Kauf und Verkauf von Gastronomiebetrieben

Erwerb und Veräußerung von Gastronomiebetrieben, Existenzgründung in der Gastronomie

Pacht- und Mietrecht

Pacht- und Mietrecht für Gastronomen, insb.: Betriebskosten, Mängel, Minderung, Abmahnung oder Kündigung von Mietverträgen, Vertragsanpassung

Gaststättenrecht

Gewerbe- und Gaststättenrecht, Konzession, Freischankflächen, Lebensmittelkontrollen, Sperrzeiten, Jugendschutz

Vertretung im außergerichtlichen Verfahren und vor Gericht

Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im außergerichtlichen Verfahren und vor Gericht.

Lärm- und Immissionsschutz

Immissionsschutzrecht, Lärmschutz, Live-Musik, Betriebs- und Ruhezeiten, Interessenausgleich mit Anwohnern, Schallschutz

Kanzlei für Gastronomie, Food und Hotellerie

Wir betreuen mit langjähriger Erfahrung Gastronomie und Hotelbetrieb bundesweit in allen rechtlichen Fragen in Verbindung mit dem Gastgewerbe.

Kompetenzen:

– Beratung & Vertretung

Anwaltliche Beratung zu allen rechtlichen Themen mit Relevanz für Gastronomie und Gaststättenbetriebe.

Vertretung in Streitfällen vor Gericht.

– Existenzgründung in der Gastronomie

Kompetenznetzwerk zur Beratung und Unterstützung von Existenzgründern in der Gastronomie.

Busiensspläne, Finanzplanung, Vorberietung von pitchdecks und Präsentationen vor Investoren.

– Franchise in der Gastronomie

Franchsiesyteme sind im Gastronomiesektor weit verbreitet und können bei guter Ausgestaltung sowohl für den Franchisegeber, wie auch für den Franchisenehmer interessante Chancen bieten.

Wir betreuen Franchisesysteme im Gastronomiebereich und Franchisenehmer auch zu Themen aus dem Franchsiserecht.

Übernahme und Verkauf von Gastronomiebetrieben:

Wir beraten zu allen relevanten Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Gastronomiebetrieben. Zu unseren Schwerpunkten gehören die Themen: Haftung, Vertragsgestaltung, steuerliche Gestaltung, Übergang laufender Verträge, Schadensersatz bei Nicht- oder Schlechterfüllung.

Zudem begleiten und unterstützen wir  Inhaber von Gastronomiebetrieben, die ihren Betrieb verkaufen wollen sowie Erwerber bei der Vorbereitung und Durchführung der Transaktion

  • Welche Infomationen sollte ich vor der Übernahme eines Gastronomiebetriebes Einholen?

    Sie sollten sich so umfassend wie möglich informieren. Lassen Sie sich alle betriebsrelevanten Informationen vorlegen und fordern Sie gegebenenfalls auch Nachweise.

  • Welche Unterlagen sollte ich vor dem Abschluss des Kaufvertrages über ein Gastronomieobjekt einsehen?

    Die Liste kann je nach Einzelfall variieren und ist nicht abschließend. Bei wirtschaftlich signifikanten Transaktionen sollten in jedem Fall umfangreiche Erkundigungen eingeholt werden.

    • Mietvertrag einschließlich aller Anlagen
    • Einsicht in die beim örtlichen Ordnungsamt geführte Vorgangsakte
    • Alle für Betrieb wesentlichen Lieferverträge
    • Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuererklärung und – sofern vorhanden – Steuerbescheide zumindest für ein vollständiges Geschäftsjahr
    • Arbeitsverträge
  • Welche Haftungsrisiken gibt es?

    Das kommt auf den konkreten Einzelfall an. Bei der Veräußerung von Gastronomiebetrieben sind nach unserer Erfahrung insbesondere die folgenden Sachverhalte immer wieder relevant (die liste ist nicht abschließend):

    • Gewährleistung für Inventar und Rechte Dritter am Inventar
    • Steuerliche Nachhaftung durch den Erwerber
    • Unklare Regelungen über den Eintritt in für den gastronomiebetrieb notwendige Verträge (wie z.B. den Pachtvertrag)
    • Mangelnde Geeignetheit des Miet- oder Pachtobjektes
    • Behördliche Genehmigungslage

Unverbindliche Mandatsanfrage

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