Egal ob Koch, Barkeeper, Chef de Rang oder Serviceaushilfe: Allen gemeinsam ist die Bindung an einen Betrieb mit einem Arbeitsvertrag. Bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen ist jedoch Vorsicht geboten. Nicht alles, was vereinbart werden kann, darf auch tatsächlich vereinbart werden. Neben einer Reihe gesetzlicher Regelungen existiert eine vielfältige Rechtsprechung, die es zu beachten gilt.

Unsere Leistungen:

  • Wir prüfen vorhandene Arbeitsverträge oder gestalten Verträge und Mustervorlagen ganz nach Ihren Anforderungen;
  • Wir stellen die rechtssichere Gestaltung und Durchführung von Ausschreibungen und Bewerbungsverfahren sicher, insbesondere im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG);

Arbeitsverträge nach Maß

Bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen hat der Arbeitgeber in vielen Bereichen weitgehende Möglichkeiten. In anderen Bereichen wiederum sind zwingende rechtliche Regelungen unbedingt zu beachten. Wir beraten über die Möglichkeiten (z.B. Arbeitszeiten, Teilzeit, Vergütung und Befristung) und zeigen die Grenzen auf (z.B. Mindesturlaub, Mutterschutz und Sozialversicherungspflicht). Arbeitsrechtlich relevant sind auch die Themen Scheinselbstständigkeit und die Beschäftigung von Minderjährigen.

Wiedersehen macht Freude – aber nicht vor dem Arbeitsgericht

Damit es nicht soweit kommt, sollte die Beendigung von Arbeitsverhältnissen wohl bedacht werden. Oft müssen Fristen und andere Formalien eingehalten werden. Auch die Wirksamkeit von Abmahnung und Kündigung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Unsere Leistungen:

  • Wir beraten über die Möglichkeiten und Voraussetzungen bei der Beendigung und Abwicklung laufender Arbeitsverhältnisse;
  • Sollte es doch ein Wiedersehen vor dem Arbeitsgericht geben, dann stehen wir für Ihren Standpunkt ein;