Das Gaststättenrecht ist von elementarer Bedeutung für gastronomische Betriebe. Es regelt unter anderem Konzessionsfragen, Sperrzeiten und Aspekte des Lebensmittel- bzw. Hygienerechts.

Von besonderer Bedeutung für den Gaststätten- und Gastronomiebereich sind insbesondere die Gewerbeordnung, das Gaststättengesetz die Gaststättenverordnungen und andere Gesetze mit ordnungsrechtlichem Charakter, wie etwa das Arbeitsschutzgesetz. Erschwerend kommt hinzu, dass gaststättenrechtliche Regelungen teilweise in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer liegen. Während beispielsweise die Gewerbeordnung und das Arbeitsschutzgesetz in der gesamten Bundesrepublik Geltung entfalten, ist die Berliner Gaststättenverordnung nur in Berlin anwendbar.

Leistungen im Gaststättenrecht

Wir bieten eine professionelle, speziell auf die Bedürfnisse von Gastronomiebetrieben abgestimmte rechtsanwaltliche Betreuung zu allen Fragestellungen aus dem Pacht- und Mietrecht. Unser Angebot profitiert von unseren einschlägigen Branchenerfahrungen in der Gastronomie und der Kenntnis häufig wiederkehrender mietrechtlicher Problemstellungen.

Im Gaststättenrecht gehören dazu insbesondere die folgenden Problemfelder:

  • Rechtliche Fragestellungen rund um die Schankerlaubnis;
  • Betriebsbezogene Ordnungswidrigkeiten, insbesondere wegen Lärm und Ruhestörungen, Sondernutzung von Verkehrsflächen und Gehwegen, Verstöße gegen das Lebensmittel- und Hygienerecht, insb. im Anwendungsbereich der Hygieneverordnungen (EG) 852/2004 und (EG) 853/2004;
  • Fragestellungen im Zusammenhang mit der Berliner Gaststättenverordnung, insb. zur Vorhaltung sanitärer Anlagen;
  • Konzessionserteilung und Konzessionsentzug;
  • Lebensmittel- und Hygienekontrollen; Umgang mit den Ergebnissen;
  • Sperrzeitanordnungen;
  • Freischankflächen, insbesondere Sondernutzung von Straßenraum;
  • Lärmschutz;
  • Jugendschutzauflagen;

Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht erschöpft sich nicht in der Festsetzung von Hygiene standards und der Durchführung von Lebensmittelkontrollen. Es reguliert auch andere Bereiche, wie etwa die inhaltliche Ausgestaltung von Speisekarten. Besondere Geltung verschaffen sich lebensmittelrechtliche Vorschriften mit hohen Sanktionen, die im Falle der Nichtbeachtung drohen. Von großer Bedeutung ist auch der Umgang mit den durch Lebensmittelkontrollen gewonnenen Erkenntnissen. Insbesondere sei hier das teilweise bereits praktizierte Veröffentlichen der Ergebnisse im Internet genannt. Große Teile des Hygiene- und Lebensmittelrechts sind durch die Verordnungen (EG) Nr. 853/2004 und (EG) Nr. 853/2004, betreffend die von Lebensmittelunternehmen zu beachtenden allgemeinen Hygienevorschriften, auf Unionseben geregelt und stellen damit einen wichtigen Baustein in der Harmonisierung des im Binnenmarkt geltenden Agrar- und Lebensmittelrechts dar.