1. Umgebung des Objektes

Sind in der Umgebung des Objektes städtebauliche Maßnahmen (Sanierung Straße, Bau einer U-Bahn etc.) geplant, die eine Beeinträchtigung des Betriebes erwarten lassen?

2. Bausubstanz, Sanierungs- oder Modernisierungsabsichten

Sind Modernisierungsmaßnahmen am Objekt geplant? Ggf. sind die Maßnahmen zu benennen und ein verbindlicher Zeitplan ist festzulegen. Es empfiehlt sich ferner die Verhandlung einer Kompensationsregelung. Zu erwägen ist ferner der Ausschluss bestimmter, regelmäßig besonders beeinträchtigender Maßnahmen (z.B. Fassadensanierung) während der Vertragslaufzeit.

3. Gibt es Hinweise auf bevorstehenden Eigentümerwechsel?

4. Die Mietfläche verbindlich und identifizierbar festlegen.

Der Mietvertrag sollte eine verbindliche Flächenangabe enthalten. Bestehen Sie im Zweifel auf ein Aufmaß.

5. Einbauten

Sofern Einbauten mitvermietet werden, sollte an eine Zusicherung zur Funktionsfähigkeit und eine Regelung zu Instandhaltung und Instandsetzung gedacht werden.

6. Lärmintensives Konzept

Bei einem lärmintensiven Konzept dieses im Vertrag benennen.

7. Sind Schallschutzmaßnahmen im Objekt vorhanden?

Sind diese ausreichend, funktionsfähig und entsprechen dem Stand der Technik? Wie hoch ist der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand? Wurden die Anlagen in der Vergangenheit ordnungsgemäß gewartet?

8. Rücksichtnahmepflichten

Bestehen besondere Rücksichtnahmepflicht, z.B. gegenüber anderen Mietern, Nachbarn oder der Allgemeinheit?

9. Umbaumaßnahmen

Umbaumaßnahmen sind i.d.R. nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Diesem Problem sollte schon im Mietvertrag vorgegriffen werden.