Wir beraten und vertreten Gastronomen, Gastronomiebetriebe und Unternehmen aus dem F&B Bereich in allen vertraglichen Angelegenheiten des Vertragsrechts. Zu unseren Leitungen zählt neben der Prüfung und individuellen Gestaltung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus vertraglichen Rechtsbeziehungen jeglicher Art. Unser fachlicher Fokus liegt dabei auf den in der Gastronomie häufig anzutreffenden Vertragstypen, wie Miet- und Pachtverträge, Kaufverträge, Bewirtschaftungsverträge sowie Darlehen- und Beteiligungsverträge.
Vertragsrecht für Gastronomie und F&B Betriebe
Häufig setzen sich die Vertragsparteien vor Vertragsschluss nur unzureichend mit den für sie in rechtlicher Hinsicht wesentlichen Punkten auseinander. Streitfälle sind so oft vorprogrammiert. Eine rechtzeitige rechtliche Prüfung hilft, Risiken zu erkennen und zu minimieren. Auch wenn sich wirtschaftliche und rechtliche Risiken nicht restlos ausschließen lassen, so ist eine vorausschauende Vertragsgestaltung oft ein Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg.
Schwerpunkte im Vertragsrecht für Gastronomen:
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen im Gastronomiebereich: wir prüfen und gestalten Verträge aus den Bereichen Miete & Pacht, Kauf, Darlehen, Bewirtschaftung und Anstellung. Erstellung von Standardverträgen und Muster für die Nutzung gegenüber Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten;
- Unterstützung bei Vertragsverhandlungen;
- Allgemeine Geschäftsbedingungen – Prüfung und Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Pflichtangaben und Verbraucherhinweisen;
- Durchsetzung vertraglicher Ansprüche: Vertretung außergerichtlich sowie im Gerichtlichen Verfahren bei der Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen in Sachverhalten mit Gastronomiebezug.
- Haftungsrecht – außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung und Abwehr von Regress- und Schadensersatzansprüchen aus gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnissen
Expertise im Vertragsrecht mit F&B und Gastronomiebezug
Im Fokus unserer Tätigkeit stehen stets die Bedürfnisse des Mandanten. Unser Anspruch sind zweckmäßige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Mit unserer Branchenkenntnis verfügen wir über ein besonderes Verständnis für die Bedürfnisse und Anforderungen in der Gastronomie- und F&B Branche.
Consulting- und Beratungsverträge im F&B Bereich
Relevant für Köche die freie Berater, die Beratungsleistungen für Gastronomiebetriebe erbringen. Juristisch handelt es sich in der Regel handelt um Dienstverträge.
Vertrag mit einem Mietkoch
Bei der sinnvollen Gestaltung von Verträgen mit Mietköchen sind einige Punkte zu beachten. Dabei handelt es sich neben der Vermeidung einer Qualifikation des Dienstverhältnisses als Arbeitsvertrag auch um die genaue Leistungsabgrenzung für die Tätigkeit des Mietkochs.